Krankenversicherung und Gewerbe als Student
Als Student oder Studentin ist man grundsätzlich, wenn man die Altersgrenze noch nicht überschritten hat, bei der Familienversicherung mitversichert, wenn man nach dem “Erscheinungsbild als Student anzusehen ist”. Dies bedeutet, das die Beschäftigung mit dem eigenen Gewerbe als Student während des Semesters offiziell nicht 20 Wochenstunden überschreiten darf. Krankenversicherungspflichtig ist man als Student/in bis zum 30.Lebensjahr oder bis zum 14.Fachsemester. Danach kann man sich freiwillig versichern. Die kostenlose Familienversicherung greift aber auch nur bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres. Die Altersgrenze verschiebt sich entsprechend um einige Monate, falls Sie Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben. Studenten, die das 25.Lebensjahr vollendet haben, kannst Du Dich, falls Du hauptberuflich Student/in bist, hier greift wieder die 20-Stunden-Regelung, zu einem günstigen Tarif speziell für Studenten selbst versichern. Die studentische Krankenversicherung kann auch noch über das 30.Lebensjahr hinaus verlängert werden, etwa aufgrund von Kindererziehung, Erkrankung oder auch in einigen Fällen, falls Du vor dem Studium bereits eine Berufsausbildung absolviert hast. Hier wird Dir Deine Krankenversicherung detaillierte Auskünfte erteilen.
Tarife für die Übergangszeit
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten für Studenten, die das 30.Lebensjahr oder das 14.Fachsemester vollendet haben, für maximal 6 Monate einen speziellen Examenstarif an. Falls Deine beitragspflichtigen Einnahmen nicht monatlich 828,33 Euro übersteigen, kannst du also von diesem speziellen Tarif noch für eine begrenzte Zeit profitieren, bevor du Dich nach Ablauf dieses Zeitraumes entweder gesetzlich oder privat versichern musst. Achtung: Nach Ablauf der Phase der studentischen Krankenversicherung kannst Du binnen drei Monaten in einen gesetzlichen Tarif für die Übergangszeit eintreten, der günstiger als der reguläre Tarif ist. Nach Ablauf dieser drei Monate ist der Beitritt in einen Tarif der Gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr möglich und Du musst Dich privat versichern.
Mehr als 20 Stunden neben dem Studium gelten als Vollzeitgewerbe
Falls die Wochenarbeitszeit 20 Stunden überschreitet, dann ist das Gewerbe als Hauptberuf anzusehen und man muss sich eigenständig versichern. Für die Einkünfte aus dem Gewerbe (Gewinn) gilt die Obergrenze von 355 Euro pro Monat. Während der Semesterferien gelten oft andere Regelungen. Details hierzu sollten bei der jeweiligen Krankenversicherung angefragt werden. Zu beachten ist auch, dass ab 7680 € der Anspruch auf das Kindergeld entfällt und es Einschränkungen beim Anspruch auf Bafög gibt.
Tipp: Wenn Sie auf der Suche nach Reiseversicherungen sind schauen Sie doch mal hier. Reiserücktrittsversicherung und Auslandskrankenversicherung im Vergleich.
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