Die Gewerbeanmeldung - Der erste Schritt zum eigenen Gewerbe als Student
Wenn du dich dazu entschlossen hast, Dich neben dem Studium selbständig zu machen und eventuell Dein Hobby zum Beruf machen willst, dann solltest Du zu allererst zum örtlichen Gewerbeamt gehen und dort ein Gewerbe anmelden. Das kostet in der Regel 30-35 Euro, von Kommune zu Kommune kann dies variieren. Bei der Gewerbeanmeldung musst Du noch nicht angeben, ob du ein Kleingewerbe nebenberuflich ( max. 20 Stunden / Woche, keine Steuererklärung erforderlich , sondern Einnahme-Überschussrechnung reicht aus) oder ein hauptberufliches Vollzeitgewerbe anmelden willst ( Steuererklärung muss jährlich abgegeben werden, Mehrwertsteuer kann abgesetzt werden). In der Regel ist ein Kleingewerbe für Studenten empfehlenswerter, da man sich ja auch noch ums Studium kümmern will und bei einem Vollzeitgewerbe viele Vorteile bei der Krankenkasse entfallen, beispielsweise die Familienversicherung.
Der Fragebogen vom Finanzamt zur Gewerbeanmeldung
Die endgültige Entscheidung zwischen Kleingewerbe und Vollzeitgewerbe muss man jedoch erst treffen, wenn etwa 6 Wochen nach der Gewerbeanmeldung der Fragebogen des örtlichen Finanzamt eintrifft. Dieser Fragebogen heisst offiziell “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” .Hier werden zuerst die allgemeinen Daten wie Anschrift, Geburtsdatum, Ehepartner Nationalität etc. abgefragt. Dann kommt eine Frage, ob man sich von einem Steurberater hat beraten lassen, wenn ja, soll man hier seine Adresse angeben. Die meisten Studenten werden wohl vorher keinen Steuerberater konsultiert haben und selbst wenn, würde ich hier immer ein “Nein” ankreuzen, das Finanzamt muss ja nicht alles wissen. Bei den Fragen zur Betriebsstätte muss im Allgemeinen die eigene Wohnung angegeben werden, oder aber, falls Du ein Ladenlokal hast, dann die Anschrift des Ladens. Falls Du ein Kleingewerbe bevorzugst, dann sollte bei der Frage zur Gewinnermittlung “Einnahmeüberschussrechnung” angekreuzt werden und bei “Kleinunternehmerregelung” sollten die ersten zwei Antwortmöglichkeiten angekreuzt werden (Gesamtumsatz im Gründungsjahr nicht über 17.500 Euro und “Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch”. Beim geschätzten Gesamtumsatz, den Du auch angeben musst, sollte man nach der Devise “Nicht zu viel, aber auch nicht zuwenig, damit sich das Finanzamt nicht fragt :Hä? Das lohnt sich ja gar nicht. Zwischen 3000 und 5000 Euro sind hier eine gute Summe, falls es mehr werden sollte, bekommst Du selbstverständlich auch keine Probleme.
Die IHK meldet sich nach der Gewerbeanmeldung auch bei Dir
Nach einigen Wochen wirst Du dann wahrscheinlich noch Post von der IHK bekommen, jedoch sind Kleinunternehmer und Studenten, die in der Regel keine Umsätze von mehreren zehntausend Euro pro Jahr machen, von einer Zwangsmitgliedschaft der IHK befreit. Falls sich die Einnahmen in den Folgejahren steigern, kann es aber sein, dass Du der IHK beitreten musst. Aber nun: Viel Erfolg bei der Gewerbeanmeldung und beim Start ins eigene Gewerbe!
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